Als Arbeitnehmer ist man in der gesetzlichen Unfallversicherung automatisch über den Arbeitgeber abgesichert. So erbringt die Versicherung eine Leistung, sofern durch einen Arbeitsunfall eine Invalidität hervorgerufen wird. Im privaten Bereich kann man sich zusätzlich mit einer privaten Unfallversicherung absichern. Diese erbringt nicht nur eine Leistung bei Unfällen am Arbeitsplatz, sondern auch in der Freizeit. Welche Leistungen man in der privaten Unfallversicherung erhält, ist aus der Gliedertaxe ersichtlich.
Die Gliedertaxe zeigt auf, wie viel Prozent der Versicherungssumme an den Versicherungsnehmer ausgezahlt wird, wenn eine komplette Invalidität verschiedener Körperteile vorliegt. Die Leistungen werden für nahezu jeden Körperteil erbracht. Eine große Invalidität liegt zum Beispiel vor, wenn der Arm, das Bein oder die Schulter nicht mehr bewegt werden können. Der jeweilige Prozentsatz ist der Gliedertaxe in den Versicherungsbedingungen zu entnehmen.
Nach einem Unfall muss die versicherte Person schnellstens den Kontakt zu einem Arzt aufsuchen, damit eine mögliche Invalidität nicht verschlimmert wird oder sogar abgewendet werden kann. Nach mehreren Untersuchungen muss die Invalidität von einem Arzt festgestellt und bescheinigt werden, damit die private Unfallversicherung die zu erbringende Leistung anerkennt. Die private Unfallversicherung ist neben der gesetzlichen Unfallversicherung eine gute Absicherung, um sich auch in der Freizeit abzusichern und die Höhe der Versicherungssumme selber zu bestimmen. Die Versicherung kann allerdings auch weitere ärztliche Untersuchungen verlangen, wenn der Verdacht vorliegt, dass der Versicherungsfall bewusst hervorgerufen wurde.
Wenn der verletzte Körperteil nur teilweise in der Bewegung beschränkt ist, erbringt die Versicherung die Leistung anteilig. Demnach wird die Versicherungssumme prozentual nach dem Grad der Verletzung berechnet. Die Gliedertaxen der Versicherungsgesellschaften sind in der Regel identisch. Somit werden dieselben Versicherungsleistungen ausgezahlt, wenn es zu einem Unfall mit nachfolgender Invalidität gekommen ist.



